Gebührenordnung Gemeindehaus St. Georg, Rot
pro Tag (jeweils Vortag 19.00 Uhr - 12.00 am darauffolgenden Tag der Veranstaltung)


1. Grundgebühr
1.1 Gemeindehaus (kompl. Saal m. Küche) 95,-- €
1.2 Gemeindehaus (kompl. Saal ohne Küche)
75,-- €

2. Nebengebühren
2.1 Heizkostenzuschlag für die Nutzung zwischen dem
01. November und 30. April oder bei Bedarf 15,-- €

3. Sonderregelungen
3.1 Für örtliche Vereine kann die Grundgebühr ermäßigt
werden. Die Ermäßigung beträgt:
3.1.1 Gemeindehaus (kompl. Saal m. Küche) 75,-- €
3.1.2 Gemeindehaus (kompl. Saal ohne Küche)
55,-- €
3.2 Bei regelmäßiger Nutzung (z.B. Faschingsproben) kann
die Kirchengemeinde eine Pauschale erheben
3.3 Die Entscheidung, wann eine Sonderregelung zutrifft,
obliegt dem Kirchengemeinderat.

4. Inkrafttreten
4.1 Diese Gebührenordnung tritt am 01. Juli 2004 in Kraft.